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Sicherheitsnormen für Roboter: Was ISO 10218 und ISO/TS 15066 wirklich verlangen

ISO 10218-1:2025 und -2:2025 lösen die Ausgaben von 2011 ab und integrieren ISO/TS 15066 erstmals normativ – ein Überblick über Klasseneinteilung, Kraftgrenzen und Übergangsfristen.

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Wer heute einen Roboterarm beschafft, integriert oder zertifiziert, stößt unweigerlich auf zwei Kürzel: ISO 10218 und ISO/TS 15066. Beide werden oft in einem Atemzug genannt, meinen aber unterschiedliche Dinge – und seit 2025 ist ihr Verhältnis zueinander neu geregelt.

Was regelt die Sicherheitsnorm für Roboter ISO 10218 eigentlich?

ISO 10218 ist die zentrale Sicherheitsnorm für Industrieroboter. Teil 1 legt die Anforderungen an den Roboter selbst fest – Konstruktion, Antriebe, Steuerungssicherheit, Not-Halt-Funktionen. Teil 2 behandelt die Integration: die komplette Roboterzelle, Schutzeinrichtungen, Risikobeurteilung für die konkrete Anwendung. Bis vor Kurzem galt für kollaborierende Anwendungen zusätzlich eine dritte, eigenständige Spezifikation, ISO/TS 15066:2016, die festlegte, wie viel Kraft und Druck ein Roboter bei Kontakt mit einem Menschen ausüben darf. Genau dieses Nebeneinander wurde im Februar 2025 aufgelöst: Die überarbeiteten Ausgaben ISO 10218-1:2025 und ISO 10218-2:2025 wurden veröffentlicht und traten am 1. April 2025 in Kraft. Sie lösen die bisherigen Fassungen von 2011 ab – die erste grundlegende Überarbeitung seit damals, nach einem Revisionsprozess, der nach Angaben mehrerer Fachpublikationen rund acht Jahre in Anspruch nahm. Wer heute plant, eine neue Roboteranwendung nach dem Stand der Technik zu bewerten, kommt an diesen beiden Dokumenten nicht mehr vorbei.

Was hat sich mit der Revision 2025 wirklich geändert?

Die auffälligste strukturelle Änderung betrifft genau das Verhältnis der beiden Normen zueinander, das eingangs beschrieben wurde: Die Anforderungen an kollaborierende Anwendungen, die bisher separat in ISO/TS 15066:2016 standen, sind jetzt normativ direkt in ISO 10218 eingearbeitet. ISO/TS 15066 existiert damit nicht mehr als eigenständiges Referenzdokument neben der Hauptnorm – ihre Inhalte sind Teil von ISO 10218-2:2025 geworden. Für die Praxis bedeutet das: Wer bislang zwei Dokumente parallel heranziehen musste, prüft künftig nur noch ein einziges, in sich geschlossenes Regelwerk. Fachartikel von ANSI und mehreren Beratungshäusern beschreiben diesen Schritt übereinstimmend als die inhaltlich bedeutendste Neuerung der Revision.

Klasse I und Klasse II – was bedeutet die neue Einteilung?

Eine zweite wesentliche Neuerung von ISO 10218-1:2025 ist die Einführung einer Klassifizierung nach Klasse I und Klasse II. Klasse I umfasst Roboter mit einer Manipulatormasse von höchstens 10 kg, einer maximalen Kraft von höchstens 50 N und einer Geschwindigkeit von höchstens 250 mm/s; für sie gelten in der Regel reduzierte Anforderungen an die Steuerungssicherheit, üblicherweise Performance Level b (PL b). Überschreitet ein Roboter auch nur einen dieser drei Grenzwerte, fällt er automatisch in Klasse II und muss die strengeren Anforderungen erfüllen, die bislang für praktisch alle Industrieroboter galten. Diese Einteilung schafft erstmals einen klar messbaren Schwellenwert, an dem sich Hersteller kleiner Cobots orientieren können, statt für jede Anwendung eine vollständige Einzelfallbewertung durchzuführen.

Warum ISO/TS 15066 nicht mehr eigenständig existiert

Der Wegfall von ISO/TS 15066 als separates Dokument ist keine inhaltliche Abschwächung, sondern eine Aufwertung: Anforderungen, die zuvor nur als „technische Spezifikation“ – also mit geringerem normativem Gewicht – vorlagen, sind jetzt Teil einer vollwertigen ISO-Norm. Für Zertifizierungsstellen und Marktüberwachungsbehörden verändert das die rechtliche Verbindlichkeit, auch wenn sich die technischen Grenzwerte selbst in der Substanz nicht grundlegend verschoben haben.

Wie funktioniert die Kraft- und Leistungsbegrenzung nach ISO/TS 15066 konkret?

Auch wenn ISO/TS 15066 als eigenständiges Dokument aufgeht, bleibt ihr methodischer Kern – die sogenannte Leistungs- und Kraftbegrenzung (Power and Force Limiting, PFL) – inhaltlich bestehen. Das Prinzip: Ein Modell des menschlichen Körpers wird in 29 Körperbereiche unterteilt, gruppiert in 12 Regionen. Für jede dieser Regionen gibt Anhang A konkrete Maximalwerte für Druck und Kontaktkraft vor. Diese Grenzwerte stammen aus einer biomechanischen Untersuchung mit rund 100 Probanden an der Universität Mainz, bei der Schmerzschwellen systematisch erhoben und dabei auch geschlechtsspezifische Unterschiede berücksichtigt wurden. In der Praxis heißt das: Ein Integrator muss für jede Kontaktstelle zwischen Roboter und Mensch – etwa Kopf, Schulter, Hand – die dort zulässige Maximalkraft kennen und den Roboter über Geschwindigkeit, Masse und Greifergeometrie so auslegen, dass diese Werte selbst im ungünstigsten Kollisionsfall nicht überschritten werden.

Diese Herangehensweise unterscheidet sich fundamental von der klassischen Trennung durch Schutzzäune: Statt den Menschen physisch fernzuhalten, wird die Maschine selbst so begrenzt, dass ein Kontakt zwar möglich, aber biomechanisch unbedenklich bleibt. Genau das macht Anwendungen möglich, die man gemeinhin unter dem Begriff „physische KI“ diskutiert – Systeme, die in unmittelbarer Nähe zu Menschen agieren, ohne dass eine trennende Umzäunung nötig ist.

Klasse I versus Klasse II im Vergleich

Kriterium Klasse I Klasse II
Manipulatormasse ≤ 10 kg > 10 kg
Maximale Kraft ≤ 50 N > 50 N
Maximale Geschwindigkeit ≤ 250 mm/s > 250 mm/s
Typisches Steuerungs-Performance-Level in der Regel PL b höhere Anforderungen
Typische Einsatzfälle leichte Cobot-Anwendungen klassische Industrieroboter, schwere Cobots

Wichtig ist der Automatismus: Überschreitet ein Roboter auch nur einen der drei Grenzwerte, rutscht die gesamte Anwendung in Klasse II – es reicht nicht, in zwei von drei Kategorien innerhalb der Grenzen zu bleiben.

Was bedeutet die neue Cybersicherheits-Anforderung für Integratoren?

Neu in ISO 10218-1:2025 ist außerdem ein eigener Abschnitt zu Cybersicherheit – ein Thema, das die Ausgabe von 2011 noch gar nicht kannte. Gefordert werden unter anderem eine Bewertung cyberbedingter Gefährdungen, die Absicherung von Kommunikationsschnittstellen, Mechanismen zur Benutzerauthentifizierung sowie der Einsatz verschlüsselter Protokolle, sobald die Risikobeurteilung ein entsprechendes Bedrohungspotenzial ergibt. Damit reagiert die Norm auf eine Realität, die in der Robotik lange unterbelichtet war: vernetzte Roboterzellen, Fernwartungszugänge und Flottenmanagement-Software vergrößern die Angriffsfläche eines physischen Systems erheblich. Wer Roboterflotten über mehrere Standorte hinweg betreibt und dafür Betriebspraktiken etabliert, wie sie unter dem Stichwort RobotOps zusammengefasst werden, wird diese Cybersicherheits-Klausel künftig in die eigenen Wartungs- und Update-Prozesse einarbeiten müssen.

Welche Übergangsfristen gelten für CE-Kennzeichnung und Zertifizierung?

Hier ist Zurückhaltung angebracht, denn die Quellenlage ist an dieser Stelle nicht ganz einheitlich. Vorgeschlagen ist ein Übergangszeitraum von 24 Monaten, innerhalb dessen Verweise auf die alte Fassung von 2011 in Zertifizierungen und CE-Erklärungen noch anerkannt werden sollen. Ob die Europäische Kommission diesen Zeitraum tatsächlich in dieser Form im Amtsblatt der EU bestätigt, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht endgültig geklärt. Ebenso wird die vollständige rechtliche Verankerung in Europa – über die neue Maschinenverordnung – von mehreren Branchenquellen für etwa 2027 erwartet, allerdings ausdrücklich als Schätzung und nicht als feststehendes Datum. Hersteller und Integratoren sollten diese Unsicherheit einkalkulieren, statt sich auf einen einzelnen Stichtag zu verlassen. Wie sich ISO 10218 zur kommenden EU-Maschinenverordnung und zum EU-KI-Gesetz verhält, ist ein eigenes, komplexes Thema für sich.

Was müssen Hersteller und Integratoren jetzt konkret tun?

Drei Schritte lassen sich aus den bisherigen Fakten ableiten, ohne in Spekulation zu verfallen. Erstens: bestehende Risikobeurteilungen daraufhin prüfen, ob der eigene Roboter nach den neuen Kriterien in Klasse I oder Klasse II fällt – das betrifft insbesondere Hersteller kleinerer Cobots, die bislang pauschal in die strengere Kategorie eingeordnet wurden. Zweitens: die neue Cybersicherheits-Anforderung nicht als IT-Randthema behandeln, sondern als festen Bestandteil der Risikobeurteilung dokumentieren – gerade bei vernetzten Zellen und Fernzugriff. Drittens: die eigene Lieferkette und Zertifizierungsplanung nicht auf einen fixen Übergangsstichtag ausrichten, solange die Europäische Kommission die 24-Monats-Frist nicht offiziell bestätigt hat, sondern Puffer einplanen. Wer diese drei Punkte in die eigene Beschaffungs- und Auditpraxis übernimmt, ist unabhängig vom endgültigen Zeitplan der EU-Umsetzung auf der sicheren Seite.

Unterm Strich verschieben ISO 10218-1:2025 und ISO 10218-2:2025 die Sicherheitsnorm für Roboter von zwei getrennten, teils unterschiedlich verbindlichen Dokumenten hin zu einem einzigen, konsolidierten Regelwerk – ergänzt um eine praktikable Klasseneinteilung und ein Thema, das 2011 noch keine Rolle spielte: Cybersicherheit. Für die Einordnung in den größeren Marktkontext lohnt sich ein Blick auf den aktuellen Marktausblick für physische KI, der zeigt, wie Regulierung, Investitionen und technologische Reife dieses Feld gemeinsam prägen. Weitere Begriffe rund um Normen und Sicherheitskonzepte lassen sich im Glossar nachschlagen.

Häufige Fragen

Ist ISO/TS 15066 jetzt komplett ungültig?

Als eigenständiges Dokument ja – ihre inhaltlichen Anforderungen an kollaborierende Anwendungen sind seit 2025 direkt und normativ in ISO 10218-2:2025 eingearbeitet. Es gibt also keine getrennte Kraft- und Leistungsbegrenzungs-Spezifikation mehr, sondern nur noch die konsolidierte ISO-10218-Reihe.

Ab wann gelten ISO 10218-1:2025 und ISO 10218-2:2025?

Beide Teile wurden im Februar 2025 veröffentlicht und traten am 1. April 2025 formal in Kraft. Die konkrete Frist, ab der Zertifizierungen zwingend auf der neuen Fassung basieren müssen, hängt jedoch vom noch nicht endgültig bestätigten Übergangszeitraum ab.

Was unterscheidet Klasse I von Klasse II bei Robotern?

Klasse I gilt für Roboter mit Manipulatormasse bis 10 kg, Maximalkraft bis 50 N und Geschwindigkeit bis 250 mm/s, mit meist reduzierten Steuerungsanforderungen (typischerweise PL b). Überschreitet der Roboter auch nur einen dieser Grenzwerte, gilt er automatisch als Klasse II mit strengeren Anforderungen.

Wie lange dürfen alte Zertifizierungen nach ISO 10218:2011 noch verwendet werden?

Vorgeschlagen ist ein Übergangszeitraum von 24 Monaten. Ob die Europäische Kommission diese Frist in dieser Form im Amtsblatt der EU offiziell bestätigt, war zum Redaktionsschluss dieses Artikels noch nicht abschließend geklärt.

Warum enthält die neue Norm jetzt einen Abschnitt zu Cybersicherheit?

Weil vernetzte Roboterzellen, Fernwartung und Flottenmanagement-Software Angriffsflächen schaffen, die die Ausgabe von 2011 noch nicht berücksichtigte. ISO 10218-1:2025 verlangt deshalb erstmals eine Bewertung cyberbedingter Gefährdungen sowie abgesicherte Schnittstellen und Authentifizierungsmechanismen, wo die Risikobeurteilung dies erfordert.

Worauf basieren die Kraftgrenzwerte für den Mensch-Roboter-Kontakt?

Auf einer biomechanischen Untersuchung mit rund 100 Probanden an der Universität Mainz, bei der Schmerzschwellen für 29 Körperbereiche in 12 Regionen ermittelt wurden, einschließlich geschlechtsspezifischer Unterschiede. Diese Werte bilden die Grundlage für Anhang A der Kraft- und Leistungsbegrenzung.

Betrifft die Revision nur kollaborierende Roboter?

Nein. ISO 10218-1:2025 gilt für alle Industrieroboter und führt unter anderem die Klasseneinteilung sowie die Cybersicherheits-Anforderungen unabhängig davon ein, ob eine Anwendung kollaborativ ist. Die ehemals separaten Anforderungen aus ISO/TS 15066 betreffen speziell kollaborierende Anwendungen und sind jetzt Teil von ISO 10218-2:2025.