MKT-06 · Markt, Investitionen & Regulierung

EU-KI-Verordnung und Maschinenverordnung: Was für Roboter-Compliance wirklich gilt

Zwei EU-Regelwerke, ein physischer Roboter: Wie die EU-KI-Verordnung und die neue Maschinenverordnung zusammenwirken, welche Fristen nach dem Digital Omnibus 2026 tatsächlich zählen und was das für Roboter-Compliance in der Praxis bedeutet.

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Welches Gesetz gilt für einen Serviceroboter mit KI-Steuerung?

Für einen physischen Roboter mit KI-gestützter Steuerung gilt in der EU nicht nur ein Regelwerk, sondern es greifen zwei Regelwerke gleichzeitig – und sie überschneiden sich, statt sich sauber zu ergänzen. Die EU-KI-Verordnung (AI Act) regelt das KI-System selbst: wie es trainiert, dokumentiert und überwacht wird. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 regelt die Maschine als physisches Produkt: Sicherheitsfunktionen, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung. Ein Roboterarm mit lernfähiger Kollisionsvermeidung fällt unter beide Verordnungen zugleich, und genau an dieser Schnittstelle entstehen für Hersteller die größten Unsicherheiten.

Der entscheidende Mechanismus: Die Maschinenverordnung verweist in ihrem Anhang I, Teil A, ausdrücklich auf KI-Komponenten und erklärt zwei neue Kategorien zu Hochrisiko-Sicherheitsbauteilen. Damit wird die KI-Verordnung nicht zur Nebensache, sondern zur Voraussetzung dafür, dass eine Maschine überhaupt CE-fähig wird. Wer nur eine der beiden Verordnungen im Blick hat, übersieht zwangsläufig Pflichten aus der anderen.

Was regelt die EU-KI-Verordnung konkret – und seit wann?

Die EU-KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, wird aber gestaffelt wirksam. Ein erstes Paket – Verbote bestimmter KI-Praktiken wie Social Scoring, manipulative unterschwellige Techniken und bestimmte Formen der Emotionserkennung – gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 2. August 2025 gelten zusätzlich die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General-Purpose AI, GPAI) – relevant etwa für die großen Sprach- und Steuerungsmodelle, auf denen moderne Robotersoftware aufbaut.

Für Hochrisiko-KI-Systeme – und dazu zählt KI, die in regulierte Produkte wie Maschinen eingebettet ist – war ursprünglich eine spätere Anwendbarkeit vorgesehen. Genau hier hat sich die Rechtslage 2026 spürbar verschoben, und das ist der Punkt, an dem viele ältere Quellen inzwischen veraltet sind.

Was hat der Digital Omnibus an den Fristen geändert?

Am 19. November 2025 legte die Europäische Kommission den Digital Omnibus on AI vor – ein Paket gezielter Änderungen an der KI-Verordnung, das unter anderem die Fristen für Hochrisiko-Pflichten verschieben sollte. Am 7. Mai 2026 einigten sich Rat und Europäisches Parlament auf einen vorläufigen politischen Kompromiss dazu, das erste Änderungspaket seit der Verabschiedung der Verordnung 2024. Das Europäische Parlament nahm den Digital Omnibus on AI am 16. Juni 2026 formal an (423 zu 57 Stimmen, 174 Enthaltungen), der Rat gab am 29. Juni 2026 sein endgültiges grünes Licht.

Das Ergebnis für Roboterhersteller: Die Hochrisiko-Pflichten wurden verschoben.

  • Für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III (etwa im Bereich Beschäftigung, Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Migration) gilt nun der 2. Dezember 2027 statt des ursprünglich vorgesehenen Termins 2026.
  • Für KI, die in Anhang-I-Produkte eingebettet ist – dazu zählen Maschinen, Spielzeug, Aufzüge, Medizinprodukte und Wasserfahrzeuge – gilt nun der 2. August 2028 statt des ursprünglich vorgesehenen Termins 2027.

Ältere Rechtsanalysen aus der Zeit vor Mai 2026 nennen deshalb teils noch die ursprünglichen Termine 2026/2027 – das ist keine widersprüchliche Quellenlage, sondern schlicht der Stand vor der Gesetzesänderung. Für die Praxis zählt: Wer heute plant, sollte 2028 als verbindlichen Fixpunkt für Anhang-I-Produkte wie Maschinen ansetzen, nicht 2027.

Was ändert die Maschinenverordnung konkret für Roboter?

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 und löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab – ohne Übergangsfrist für Maschinen, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden. Wer nach diesem Stichtag noch nach alter Richtlinie zertifiziert, bringt ein nicht konformes Produkt auf den Markt.

Der zentrale Punkt für physische KI-Systeme steht in Anhang I, Teil A, und fügt zwei neue Hochrisiko-Kategorien hinzu:

  • Position 5: Sicherheitsbauteile mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten, die auf Ansätzen des maschinellen Lernens beruhen und Sicherheitsfunktionen gewährleisten.
  • Position 6: Maschinen, in die solche Sicherheitsbauteile eingebettet sind.

Beide Kategorien verlangen zwingend eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle (Notified Body). Selbstzertifizierung durch den Hersteller ist damit ausgeschlossen. Für die Praxis bedeutet das: Sobald eine sicherheitsrelevante Funktion – etwa Kollisionsvermeidung, Kraftbegrenzung oder Nothalt-Logik – durch ein lernendes Modell umgesetzt wird, das sein Verhalten im Feld weiterentwickelt, greift automatisch die verschärfte Prüfpflicht. Ein klassischer, regelbasierter Nothalt bleibt davon unberührt; ein neuronales Netz, das dieselbe Funktion übernimmt, fällt in die neue Kategorie.

Wie greifen KI-Verordnung und Maschinenverordnung technisch ineinander?

Für einen Roboterhersteller lohnt sich die Trennung nach Verantwortungsebene:

Aspekt EU-KI-Verordnung Maschinenverordnung 2023/1230
Regelungsgegenstand Das KI-System (Training, Daten, Überwachung) Die Maschine als physisches Produkt
Zentrales Instrument Risikoklassifizierung, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung des KI-Systems CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung der Maschine
Relevanter Zeitpunkt für Roboter 2. August 2028 (KI in Anhang-I-Produkten) 20. Januar 2027 (verbindlich, ohne Übergangsfrist)
Prüfstelle Je nach Klassifizierung teils Eigenerklärung, teils externe Prüfung Bei Anhang-I-Positionen 5 und 6 zwingend benannte Stelle
Fokus Trainingsdaten, Modellverhalten, Transparenz, Aufsicht Mechanische, elektrische und funktionale Sicherheit

Die Reihenfolge in der Praxis: Die Maschinenverordnung greift ab Januar 2027 unabhängig davon, ob die KI-Hochrisiko-Pflichten aus der KI-Verordnung schon anwendbar sind. Ein Roboterhersteller kann sich also nicht darauf verlassen, dass die spätere Hochrisiko-Frist der KI-Verordnung 2028 automatisch mehr Zeit verschafft – die Maschinenverordnung mit ihrer eigenen Notified-Body-Pflicht für lernende Sicherheitsbauteile steht bereits ein Jahr früher im Raum. Wer ein Produkt 2027 in Verkehr bringen will, muss die Konformitätsbewertung nach neuem Maschinenrecht schon vorher abgeschlossen haben – die Fristen der KI-Verordnung laufen parallel, aber nicht synchron.

Wer ist konkret betroffen – und wer eher nicht?

Nicht jeder Serviceroboter fällt automatisch in die höchste Risikokategorie. Entscheidend ist, ob eine Sicherheitsfunktion durch ein sich selbst weiterentwickelndes ML-Modell realisiert wird:

  • Ein Lagerroboter, dessen Navigationspfad durch ein trainiertes Modell optimiert wird, dessen Kollisionsvermeidung aber über klassische Sensorik und feste Regeln läuft, berührt Position 5/6 der Maschinenverordnung nicht zwingend.
  • Ein Cobot, dessen Kraft- und Geschwindigkeitsbegrenzung gegenüber Menschen durch ein lernendes, sich im Feld anpassendes Modell gesteuert wird, fällt direkt unter die neue Hochrisiko-Kategorie – mit Pflicht zur externen Prüfung.
  • Humanoide Systeme, deren Bewegungssteuerung end-to-end über neuronale Netze läuft, sind der naheliegendste Anwendungsfall für Position 6 und damit ein gutes Beispiel dafür, wie eng physische und regulatorische Fragen bei dieser Robotergeneration zusammenhängen.

Die praktische Konsequenz: Hersteller sollten schon in der Architekturphase dokumentieren, welche Funktionen sicherheitsrelevant sind und welche davon durch lernfähige Komponenten realisiert werden. Diese Trennung entscheidet später darüber, ob eine Selbsterklärung genügt oder eine benannte Stelle eingeschaltet werden muss.

Was sollten Hersteller und Betreiber jetzt konkret vorbereiten?

Auch wenn die Kernfristen – Januar 2027 für die Maschinenverordnung, August 2028 für KI in Anhang-I-Produkten – noch etwas Vorlauf bieten, lohnt sich frühzeitige Vorbereitung aus drei Gründen: Konformitätsbewertungen durch benannte Stellen brauchen Vorlaufzeit, die Dokumentationspflichten der KI-Verordnung verlangen Prozesse, die man nicht in wenigen Wochen aufbaut, und die regulatorische Lage bleibt in Bewegung – der Digital Omnibus selbst zeigt, dass Fristen politisch verhandelbar sind.

Sinnvolle Schritte sind:

  1. Funktionsinventar erstellen: Welche Sicherheitsfunktionen bestehen, und welche davon nutzen lernfähige Verfahren?
  2. Dokumentation früh aufsetzen: Trainingsdaten, Validierungsverfahren und Verhaltensgrenzen der Modelle so dokumentieren, dass sie sowohl die Anforderungen der KI-Verordnung als auch die technische Dokumentation der Maschinenverordnung bedienen.
  3. Benannte Stellen frühzeitig kontaktieren: Bei Position-5/6-Bauteilen sind Kapazitäten bei Prüfstellen begrenzt; wer bis kurz vor 2027 wartet, riskiert Engpässe.
  4. Regulatorische Entwicklung laufend beobachten: Der Digital Omnibus zeigt, dass sich Fristen und Details noch verschieben können – feste Jahreszahlen sollten regelmäßig gegen aktuelle Quellen geprüft werden.

Wer Robotik-Investitionen oder Marktchancen im weiteren Kontext einordnen will, findet einen Überblick über Marktdynamik und Zeithorizonte im Marktausblick für physische KI. Für die technische Sicherheitsseite – jenseits der reinen Rechtslage – lohnt sich ein Blick auf die einschlägigen Sicherheitsnormen für Industrieroboter, die als technische Basis für viele Konformitätsbewertungen dienen. Und wer verstehen möchte, warum gerade humanoide Systeme so oft als Testfall für die neuen Hochrisiko-Kategorien genannt werden, findet dort den Hintergrund zur technischen Bauweise.

Ein doppeltes Regelwerk, ein gemeinsamer Zeitplan

Die EU-KI-Verordnung und die Maschinenverordnung entstanden aus unterschiedlichen Motiven – die eine aus der Sorge um KI-Risiken für Grundrechte und Sicherheit, die andere aus der jahrzehntelangen Tradition europäischer Maschinensicherheit – und doch treffen sie sich bei physischen Robotern in denselben technischen Details. Für Hersteller heißt das: Compliance lässt sich nicht mehr getrennt nach „Software“ und „Hardware“ denken. Wer 2027 ein Produkt mit lernfähiger Sicherheitsfunktion in Verkehr bringen will, braucht schon heute eine Dokumentation, die beiden Regelwerken standhält – unabhängig davon, dass sich einzelne Fristen der KI-Verordnung durch den Digital Omnibus noch bis 2028 verschoben haben. Einen breiteren Überblick über regulatorische und marktseitige Entwicklungen in diesem Themenfeld bietet der Hub Markt, Investitionen & Regulierung; Begriffe wie Konformitätsbewertung oder Notified Body lassen sich im Glossar nachschlagen.

Häufige Fragen

Gilt die EU-KI-Verordnung auch für Roboter ohne KI-Komponenten?

Nein. Die KI-Verordnung knüpft an das Vorhandensein eines KI-Systems im Sinne der Verordnung an. Ein Roboter mit rein klassischer, regelbasierter Steuerung ohne maschinelles Lernen fällt nicht unter die KI-Verordnung, muss aber trotzdem die Maschinenverordnung erfüllen, sobald er ab Januar 2027 in Verkehr gebracht wird.

Ab wann muss ein Roboterhersteller die Maschinenverordnung statt der alten Maschinenrichtlinie anwenden?

Ab dem 20. Januar 2027 gilt ausschließlich die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Es gibt keine Übergangsfrist: Maschinen, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden, müssen nach dem neuen Regelwerk konform sein, nicht mehr nach der bisherigen Richtlinie 2006/42/EG.

Warum nennen manche Quellen 2026 oder 2027 als Frist für Hochrisiko-KI, andere 2027 oder 2028?

Die ursprüngliche KI-Verordnung von 2024 sah 2026 (Anhang III) beziehungsweise 2027 (Anhang I, etwa Maschinen) vor. Der Digital Omnibus on AI, im Mai 2026 politisch vereinbart und im Juni 2026 formal verabschiedet, hat diese Termine auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 verschoben. Ältere Publikationen spiegeln schlicht den Stand vor dieser Gesetzesänderung.

Braucht jeder Serviceroboter mit KI automatisch eine Prüfung durch eine benannte Stelle?

Nein. Die Pflicht zur Prüfung durch eine benannte Stelle nach der Maschinenverordnung greift konkret bei den neuen Positionen 5 und 6 in Anhang I, Teil A – also wenn eine Sicherheitsfunktion durch ein sich selbst weiterentwickelndes ML-Modell realisiert wird. KI-Funktionen ohne unmittelbaren Sicherheitsbezug, etwa reine Navigationsoptimierung, lösen diese Pflicht nicht zwingend aus.

Was passiert, wenn ein Hersteller die Fristen der Maschinenverordnung verpasst?

Ein Produkt, das ab dem 20. Januar 2027 ohne gültige Konformitätsbewertung nach der neuen Maschinenverordnung in Verkehr gebracht wird, gilt als nicht konform und darf in der EU nicht vermarktet werden. Marktüberwachungsbehörden können den Vertrieb untersagen und Rückrufe anordnen.

Ist Selbstzertifizierung bei KI-gestützten Robotern noch möglich?

Bei den neuen Hochrisiko-Kategorien 5 und 6 der Maschinenverordnung nicht mehr. Für Sicherheitsbauteile mit selbstentwickelndem, ML-basiertem Verhalten und Maschinen, die solche Bauteile enthalten, ist zwingend eine externe Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle vorgeschrieben.

Betrifft die Maschinenverordnung nur neue Produkte oder auch bestehende Robotermodelle?

Die Verordnung knüpft an das Inverkehrbringen an, nicht an das Entwicklungsdatum. Ein bereits entwickeltes Robotermodell, das ab dem 20. Januar 2027 neu in Verkehr gebracht oder wesentlich verändert wird, muss die neuen Anforderungen erfüllen, auch wenn die Entwicklung früher begann.